Ja, über die Gruppen 78.2 und 78.3 (Überlassung von Arbeitskräften). Die Vermittlung (78.1) lässt sich getrennt anfragen.
N 78
Arbeitskräfteüberlasser, private Arbeitsvermittlungen und Personalberater: für Softwareanbieter, Versicherungen, Jobbörsen und Unternehmen, die Personaldienstleister als Partner suchen oder per Post erreichen wollen.
Unsere Datenbank Österreich umfasst 218 653 Einträge (Stand 3. November 2026); sie sind noch keiner Branche zugeordnet. Den verfügbaren Umfang für diese Branche nennen wir im Angebot.
Export der ganzen Branche: 409 € (Endpreis). Auswahlen nach Bundesland, Bezirk oder eigenen Filtern kalkulieren wir auf Anfrage.
Amtliche Statistik: 1 930 Unternehmen in Österreich laut Statistik Austria, Leistungs- und Strukturstatistik 2024 (Tabelle G_UNT1) (Berichtsjahr 2024, Tabelle erstellt am 30.06.2026). Abteilung 78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften: Vermittlung (78.1), befristete Überlassung (78.2) und sonstige Überlassung (78.3). Das ist die Größe des Markts, nicht der Umfang unserer Datenbank.
Die Branche entspricht der ÖNACE-Abteilung 78 (Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften). Sie ist klein und überschaubar: Laut Statistik Austria sind die Vermittlung (78.1) und die befristete Überlassung (78.2) die beiden größten Gruppen.
Personalberater, die Führungskräfte suchen, stehen je nach Schwerpunkt in 78.1 oder in der Unternehmensberatung (70.22). Wer Executive Search sucht, sollte beide Klassen anfragen.
| ÖNACE 2008 | Amtliche Bezeichnung | Für die Auswahl |
|---|---|---|
| 78.1 | Vermittlung von Arbeitskräften | private Arbeitsvermittlung und Personalberatung |
| 78.2 | Befristete Überlassung von Arbeitskräften | Leiharbeit und Zeitarbeit |
| 78.3 | Sonstige Überlassung von Arbeitskräften | längerfristige Überlassung und Personalmanagement |
Beide Tätigkeiten sind in der Gewerbeordnung geregelt, aber unterschiedlich streng.
Diese 15 Spalten sind vorgesehen.
Ein Überlasser stellt Arbeitskräfte an, ein Vermittler bringt Bewerber und Arbeitgeber zusammen. Viele Unternehmen machen beides; in der Statistik stehen sie unter ihrem Schwerpunkt.
Große Überlasser haben Filialen in mehreren Bundesländern. Im Export steht in der Regel das Unternehmen mit seiner Anschrift laut Quelle.
Werbe-E-Mails und Werbeanrufe an Personaldienstleister brauchen eine vorherige Einwilligung (§ 174 TKG 2021). Für die Erstansprache eignet sich der Brief.
Wir bieten eine Software für die Einsatzplanung von Leiharbeitskräften an und suchen Unternehmen der Gruppen 78.2 und 78.3 in ganz Österreich mit Website, für eine Postaussendung. Wie viele Datensätze sind das, und von wann sind die Daten?
Einsatz
Überlasser und Vermittler in Österreich für eine Postaussendung.
Personaldienstleister als Zielgruppe für Betriebshaftpflicht und Unfallversicherung.
Dienstleister einer Region als mögliche Partner finden.
Marktgröße der Personaldienstleister je Bundesland.
Fragen
Ja, über die Gruppen 78.2 und 78.3 (Überlassung von Arbeitskräften). Die Vermittlung (78.1) lässt sich getrennt anfragen.
Teilweise. Wer überwiegend vermittelt, steht in 78.1; wer als Unternehmensberater auftritt, in 70.22. Fragen Sie beide Klassen an, wenn Sie Executive Search suchen.
Nur mit vorheriger Einwilligung (§ 174 Abs. 3 TKG 2021). Einzelheiten: B2B-Werbung und § 174 TKG 2021.
1 930 Unternehmen in Österreich laut Statistik Austria, Leistungs- und Strukturstatistik 2024 (Tabelle G_UNT1) (Berichtsjahr 2024, Tabelle erstellt am 30.06.2026). Abteilung 78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften: Vermittlung (78.1), befristete Überlassung (78.2) und sonstige Überlassung (78.3). Das ist eine Zahl der amtlichen Statistik und nicht der Umfang unseres Datensatzes.
Format, Quellen, Preis und Werberecht (§ 174 TKG 2021): Fragen zu allen Branchen.